Mgr. Jana Höller

Lazarettstraße 35, 80636 München, Deutschland

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Häufig gestellte Fragen

  • Wie sind die Preise für eine Übersetzung?

    Bei meiner Preisgestaltung lehne ich mich als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin an die Vorschriften des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes an.

    Die Übersetzungen werden nach Normzeilen abgerechnet, wobei eine Normzeile aus 55 Anschlägen (einschließlich Leerzeichen) besteht. Maßgeblich für die Höhe des Zeilenpreises sind der Schwierigkeitsgrad des Ausgangstextes und die Dringlichkeit des Auftrags.

    Bei bestimmten einseitigen Dokumenten wie Urkunden (z.B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden usw.) und Zeugnissen sind Pauschalpreise möglich.

    Der Mindestauftragswert für meine Übersetzungsdienstleistungen beträgt 30,00 EUR.

    Für Expressübersetzungen bzw. Übersetzungen am Wochenende wird ein Aufpreis in Höhe von 30% des Gesamtwertes berechnet.

  • Wie sind die Preise beim Dolmetschen?

    Dolmetschtätigkeit im Justizbereich und bei Behörden wird nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz abgerechnet.   

    Bei sonstigen Dolmetschtätigkeiten werden die Preise je nach Art des Dolmetschens, des Schwierigkeitsgrades, der Dauer und des eventuellen terminologischen Vorbereitungsaufwands individuell vereinbart. Auch die Anreisezeit und die Reisekosten werden vergütet.

  • Wie bekommen Sie die benötigte Übersetzung?

    Auf Wunsch erstelle ich Ihnen gerne ein für Sie nicht verpflichtendes Angebot. Dafür benötige ich Ihren Text. Senden Sie mir diesen vorzugsweise in elektronischer Form zu. Eine Zusendung per Fax oder über den postalischen Weg ist auch möglich. Sind Sie mit meinem Angebot einverstanden, wird die Übersetzung erstellt und an Sie wunschgemäß entweder elektronisch oder postalisch geliefert. 

    Bei beglaubigten Übersetzungen wird für die Beglaubigung der Übersetzung das Original bzw. eine beglaubigte Kopie benötigt. Schicken Sie mir diese bitte per Einwurfeinschreiben zu. Die Übersetzung werde ich Ihnen auch per Einwurfeinschreiben senden. Bei beglaubigten Übersetzungen aus dem Deutschen ins Slowakische muss aufgrund der Vorschriften der Slowakischen Republik das übersetzte Original oder seine beglaubigte Kopie mit der Übersetzung fest (mit Kordeln) verbunden werden.

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